Wenn Sie mit dem eigenen Kraftfahrzeug auf den Straßen unterwegs sind, dann sind Sie vielen Risiken ausgesetzt. Schnell kommt es dabei einmal zu einer Ordnungswidrigkeit wie dem Übersehen einer roten Ampel oder Geschwindigkeitsverstößen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht für Altenkirchen kann für Sie strittige Sachverhalte klären. Wir stehen Ihnen bei, wenn es um Bußgeldbescheide, Unfallregulierung oder Straftaten wie Trunkenheit am Steuer geht. Wir finden in Ihrem Interesse Antwort auf die Frage, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder um ein Verkehrsdelikt handelt.
Unsere Aufgabe als Anwalt im Verkehrsrecht für Altenkirchen und Umland besteht auch darin zu prüfen, wie ungerechtfertigte Vorwürfe gegen unsere Mandanten abgewehrt werden können. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und sind bei komplexen Sachverhalten der verlässliche Partner an Ihrer Seite. Gleich ob als vermeintlicher Verursacher oder als geschädigter Verkehrsteilnehmer, überlassen Sie Ihr Problem nicht dem Zufall. Lassen Sie sich bei unserem fachlich versierten Anwalt im Verkehrsrecht für Altenkirchen einen Termin geben. Wir bieten Ihnen:
zügige Terminvergabe
Unser Anwalt für Verkehrsrecht für Altenkirchen ist Vertragsanwalt des ADAC und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Wir sind daher stets auf neuestem Erkenntnisstand im Verkehrsrecht.
Als Anwalt für Verkehrsrecht für Altenkirchen bearbeiten wir alle Teilgebiete dieses Rechtsgebiets. Dazu zählen die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr und Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei einem Personen- oder Sachschaden. Ebenso dazu gehören die Bereiche des Entzugs und der Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis und das Vertragsrecht. Wir helfen Ihnen, wenn sich ein Gebrauchtwagenkauf im Nachhinein als Enttäuschung herausstellt, bis hin zur möglichen Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikte sind Verstöße gegen die Regeln im Straßenverkehr, die unterschiedlich stark bestraft werden. Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten haben wir regelmäßig Fälle wie zu schnelles Fahren, Mängel am Auto oder Rotlichtverstöße zu bearbeiten. Wir überprüfen Bußgeldbescheide und kurzfristige Fahrverbote. Dazu überprüfen wir beispielsweise technische Kontrollgeräte auf ihren sachgemäßen Betrieb und finden für Sie entlastende Gründe.
Verkehrsdelikte hingegen werden nicht nach dem Bußgeldkatalog geahndet. Es sind Straftaten, bei denen Sie unbedingt einen Anwalt im Verkehrsrecht hinzuziehen sollten. Zu den Delikten gehören unter anderem Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Nötigung und Körperverletzung im Straßenverkehr. Diese Verstöße können nach dem Strafrecht mit Geldstrafen, Freiheitsstrafen und dem Entzug des Führerscheins einhergehen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht für Altenkirchen prüft, ob und wie er diese Vorwürfe entkräften kann.
Ziehen Sie Ihren Anwalt für Verkehrsrecht für Altenkirchen rechtzeitig hinzu, damit wir den Schaden für Sie effektiv begrenzen können. Wir wenden ungerechtfertigte Ansprüche ab und helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen. Noch ein Rat: Lassen Sie sich nicht auf eine vermeintlich schnelle Lösung der gegnerischen Seite ein, wenn es um Ihren Schadenersatz geht. Wir klären Sie umfassend über alle Posten auf und setzen uns für Sie ein.
Nicht immer lässt sich die Schuldfrage bereits am Unfallort vollständig klären. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht für Altenkirchen hinterfragt die Schuld und kann dazu beitragen, dass der gegnerischen Partei mindestens eine Teilschuld zugesprochen wird. Wir unternehmen für Sie bei verkehrsrechtlichen Problemen alle notwendigen Schritte vom Schriftverkehr mit den Versicherungen bis hin zur Vertretung vor Gericht.
Sie sind nicht verpflichtet. Es empfiehlt sich jedoch auf jeden Fall, unabhängig davon, ob Sie schuldig sind oder nicht. Wir prüfen die Schuldfrage und setzen Ihre Ansprüche durch. Wir verhandeln für Sie mit der gegnerischen Versicherung.
Bei einem Verkehrsunfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten. Bei einer Teilschuld gilt das anteilig. Sind Sie im Verkehrsrecht versichert, übernimmt unter Umständen die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten.
Unsere Honorare sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Kommt ein Gerichtsverfahren auf Sie zu, dann richten sich die Kosten dafür nach dem vom Gericht festgestellten Streitwert.
Zögern Sie nicht, uns für ein Beratungsgespräch zu kontaktieren. Wir klären den Konflikt in Ihrem Interesse und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie erreichen uns telefonisch unter 02741 9340-0 oder per E-Mail an kanzlei@rae-ortmueller.de.