Mehr Kompetenz durch Kooperation


Als Anwälte haben wir unsere Mandanten unter Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen zu beraten, während es für einen Steuerberater unentbehrlich ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und ein Gespür für Rechtsfragen zu entwickeln.

 

Eine Zusammenarbeit von Rechtsanwalt und Steuerberater ist daher zweckmäßig und für Rechtsanwalt, Steuerberater und nicht zuletzt für den Mandanten gewinnbringend.

 

Daher kooperieren wir mit der Steuerberatungsgesellschaft Schmidt, Ragsch & Weiler sowie dem Steuerbüro Dietmar Pfeifer. Damit bieten wir Ihnen eine moderne Rechts- und Steuerberatung und die Betreuung Ihres Falls aus einer Hand an.

 

Der ADAC ist einer unserer Kooperationspartner
Der ADAC ist einer unserer Kooperationspartner