Rechtsanwalt für Waldbröl: Ortmüller Meissenburg & Rödder – Ihre juristischen Experten

In der komplexen Welt des Rechts ist es unerlässlich, einen zuverlässigen Partner an seiner Seite zu haben. Einen Partner, der nicht nur Kompetenz und Erfahrung mitbringt, sondern auch das nötige Feingefühl, um individuelle Anliegen zu verstehen und bestmöglich zu vertreten. Mit einem Team aus 8 Rechtsanwälten finden Sie bei uns genau diesen Partner. Seit der Gründung im Jahr 1967 steht die Kanzlei für Vertrauen, Fachwissen und maßgeschneiderte Lösungen in verschiedenen Rechtsgebieten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren rechtlichen Weg gehen.



Fachgebiete und Expertise Ihres Rechtsanwalts für Waldbröl

Die Kanzlei legt großen Wert darauf, Mandanten durch speziell geschulte Rechtsanwälte für Waldbröl beraten und vertreten zu lassen. Für unterschiedliche Rechtsgebiete stehen Fachanwälte bereit, die durch fortlaufende Schulungen und tiefe Kenntnisse überzeugen.

 

Unsere Rechtsgebiete umfassen das

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht

Wir sind stolz darauf, mit einem Qualitätssiegel ausgezeichnet zu sein, das unsere fortwährende Verpflichtung zur ständigen Verbesserung und Optimierung unserer Arbeitsabläufe bezeugt. Zudem sind wir als Vertragsanwalt des ADAC tätig, wodurch wir stets mit den neuesten Erkenntnissen im Verkehrsrecht versorgt sind. Unsere Verbindung zum ADAC ermöglicht es, dass dessen Mitglieder von besonderen rechtlichen Beratungsleistungen profitieren können. Darüber hinaus pflegen wir eine enge Kooperation mit Steuerberatern, um eine umfassende und interdisziplinäre Beratung sicherzustellen.

Rechtsanwalt Waldbröl



Unsere vielfältigen Rechtsgebiete im Überblick

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es umfasst Regelungen zur Arbeitszeit, Überstunden und Urlaubsansprüchen. Es bietet Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen und stellt sicher, dass die Rechte von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen geachtet werden. Das Arbeitsrecht gewährleistet zudem die Einhaltung von Mindestlohngesetzen und regelt den Umgang mit Arbeitszeugnissen.

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Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht klärt, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben. Es behandelt Themen wie Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen und den Schutz vor unrechtmäßigen Räumungen. Es bietet auch Regelungen für besondere Wohnformen wie das Wohnen auf Zeit oder das Wohnrecht im Alter.

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Familienrecht

Das Familienrecht umfasst weit mehr als nur Ehesachen. Es regelt auch die Rechte und Pflichten von Lebenspartnern, die rechtlichen Aspekte von Kindeswohl und Umgangsrecht sowie den Unterhalt für Kinder und ehemalige Ehepartner. Auch die Vermögensaufteilung nach einer Trennung fällt hierunter.

 

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Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit der Verteilung des Nachlasses einer verstorbenen Person. Es klärt, wie Vermögenswerte und Schulden unter den Erben aufgeteilt werden und wie mit Erbschaftssteuern umgegangen wird. Auch berücksichtigt unser Anwalt für Waldbröl Regelungen zum internationalen Erbrecht, falls der Erblasser Vermögen im Ausland besaß.

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Sanierungsrecht und Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht geht es darum, wie mit den Schulden umgegangen wird, wenn jemand sie nicht mehr begleichen kann. Hier wird festgelegt, wie Vermögenswerte verkauft werden, um Gläubiger zu bezahlen, und wie Schulden restrukturiert werden können. Das Ziel ist oft, Unternehmen oder Privatpersonen eine zweite Chance zu geben.

Beim Sanierungsrecht fokussiert sich unser Rechtsanwalt für Waldbröl speziell auf die Wiederherstellung und Umstrukturierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, um deren Fortbestand zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.

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Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht geht es nicht nur um Verkehrsunfälle. Es befasst sich auch mit Strafzetteln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Es klärt, unter welchen Umständen man seinen Führerschein verlieren kann und wie man ihn wiedererlangt. Ebenfalls von unserem Rechtsanwalt für Waldbröl behandelt werden Fragen zur Fahrerflucht und zu Alkohol am Steuer.

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Ihr Rechtsanwalt für Waldbröl: Wir sind für Sie da - Kontaktieren Sie uns

Wir wissen, wie herausfordernd rechtliche Fragen und Anliegen sein können. Deshalb ist unser Team stets bemüht, Sie bestmöglich zu unterstützen und zu beraten. Jeder Fall ist einzigartig, und wir nehmen uns die Zeit, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und die beste Lösung für Sie zu finden. Bei Fragen oder wenn Sie eine Beratung wünschen, zögern Sie nicht, unseren Rechtsanwalt für Waldbröl zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch unter der 02741 9340-0 oder per E-Mail an kanzlei@rae-ortmueller.de. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite und freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können.


Häufig gestellte Fragen

Wer trägt die Anwaltskosten in den verschiedenen Rechtsgebieten?

 

Die Regelungen zur Kostentragung variieren je nach Rechtsgebiet.

 

Wer trägt die Anwaltskosten im Arbeitsrecht?

 

Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. In höheren Instanzen, wie vor dem Landesarbeitsgericht oder Bundesarbeitsgericht, kann die Verliererseite zur Kostenerstattung verpflichtet werden.

 

Wer trägt die Anwaltskosten im Familienrecht und Erbrecht?

Im Familien- und Erbrecht trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Das Gericht kann jedoch in bestimmten Fällen, wie bei Unterhalts- oder Erbstreitigkeiten, die Kosten anders verteilen und eine Partei zur Übernahme der Kosten der anderen Partei verpflichten.

 

Wer trägt die Anwaltskosten im Insolvenzrecht?

 

Bei Verfahren im Insolvenzrecht gibt es Unterschiede: Bei Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter trägt die unterlegene Partei die Kosten. Wenn der Schuldner selbst einen Insolvenzantrag stellt, muss er die Verfahrenskosten selbst tragen.

 

Wer trägt die Anwaltskosten im Verkehrsrecht?

Im Verkehrsrecht übernimmt in der Regel die unterlegene Partei die Kosten des Gewinners. Auch hier hat das Gericht die Möglichkeit, eine abweichende Kostenverteilung anzuordnen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.