GIS - Gläubigerinformationssystem
Über das Gläubigerinformationssystem GIS können verfahrensbeteiligte Gläubiger Informationen zu bei uns geführten Regel-, Verbraucher- und Nachlassinsolvenzverfahren abrufen (Eröffnungsdatum ab
01.01.2021). Darüber hinaus können über GIS Forderungen angemeldet und das Ergebnis der Forderungsprüfung eingesehen werden.
zum Gläubigerinformationssystem
Wichtige Hinweise!
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Bei der ersten Verwendung des neuen GIS ist eine einmalig Registrierung erforderlich. Der einmal angelegte Account kann dann in beliebig vielen Verfahren - auch bei unterschiedlichen
Kanzleien - genutzt werden. GIS-PINs werden im Account gespeichert und müssen nur einmal eingegeben werden. Ebenso werden Adressdaten, Bankverbindung etc. im Account gespeichert und
können bei neuen Verfahren wieder genutzt werden.
GIS 4.0 Kurzanleitung für Gläubiger
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Wir sind bestrebt, unseren Service für Sie stetig zu verbessern. Sollten Sie Probleme bei der Anwendung des Gläubigerinformationssystems haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden
Ihre Mitteilung umgehend an den Softwarehersteller weitergeben und uns um die Verbesserung des Systems bemühen.
Problem mit GIS
melden
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Weitere allgemeine Hinweise zur Forderungsanmeldung sowie den Verlauf des Prüfungstermins finden Sie auf dem folgenden Merkblatt: